Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hotelaufnahmeverträge und Veranstaltungen des Hotel Waldkrug GmbH & Co. KG
  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Hotel Waldkrug, insbesondere für Hotelaufnahmeverträge sowie für Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Waldkrug, insbesondere auch Catering- und Event.
    1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das Hotel Waldkrug.
  2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform
    2.1 Präsentationen des Hotel Waldkrug, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot des Hotel Waldkrug dar.
    2.2 Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das des Hotel Waldkrug zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein durch das Hotel Waldkrug abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.
  3. Gesamtschuldnerische Haftung
    Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.
  4. Preise
    4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    4.2 Rechnungen des Hotel Waldkrug sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
    4.2.1 Das Hotel Waldkrug ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel Waldkrug ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht dem Hotel Waldkrug ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
    4.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht vergütet werden.
  5. Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen
    5.1 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Waldkrug.
    5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein.
    5.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
    5.4 Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung der Buchung ist der Eingang der schriftlichen Zimmerstornierung beim Hotel Waldkrug.
    5.4.1 Stornierungen bei Individualreservierungen
    - Einzelstornierungen (2 Zimmer) bis zu 2 Tagen vor dem Anreisedatum sind kostenlos
    - Spätere Absagen berechnen wir mit 80% vom Zimmerpreis,
    - No Shows mit dem angegebenen Preis.
    Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form!
    5.4.2 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten (ab 3 Zimmer)
    Bei Stornierung der Buchung bis 21 Tage vor Anreise berechnen wir 50 % des Übernachtungspreises, ab dem 20. Tag vor Anreise 80 % des Übernachtungspreises.

    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form!
    5.4.3 Sonderreinigungsgebühren
    Das Hotel Waldkrug behält sich vor Sonderreinigungsgebühren bis zu 650,00 € in Rechnung zu stellen.

    Sonderreinigungsgebühren fallen an bei jeglicher Verschmutzung durch Kot, Urin, Erbrochenem, Zigaretten, Hunde, oder ähnliches.

    Diese Sonderreinigungsgebühr deckt keine Sachbeschädigungen ab.

    Sachbeschädigungen werden mit dem Neupreis, des beschädigten Gegenstandes in Rechnung gestellt.
  6. Besondere Bestimmungen für Spa
    6.1 Zu Beginn der Behandlung informiert der Gast den Betreuer über evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Stoffwechselstörung, Allergien oder eine Schwangerschaft.
    6.2 Das Hotel Waldkrug haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen aufgetretene nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch dem Gast nicht bekannte oder des Hotel Waldkrug nicht mitgeteilte Allergien oder andere körperliche Voraussetzungen, bei denen von der gebuchten Behandlung abzusehen gewesen wäre.
    6.3 Das Hotel Waldkrug kann die Wellness- und Fitnessräume vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten oder ähnliches notwendig machen.
    6.4 Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht im Fitnessraum und Saunabereich aufhalten.
  7. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen
    7.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch des Hotel Waldkrug überlassenen Räume, Vitrinen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Waldkrug.
    7.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
    7.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Waldkrug. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber des Hotel Waldkrug den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.
    7.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 72 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist das Hotel Waldkrug berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
    7.5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
    7.5.1 Die endgültige Personenzahl sollte uns spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Denn sie gilt für uns als Berechnungsgrundlage, auch dann, wenn letztlich weniger Personen teilnehmen. Kommen mehr Gäste, wird Ihnen die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
    7.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel Waldkrug mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel Waldkrug eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
    7.7 Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt die Ziffer 5 dieser AGB (Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen) entsprechend.

7.8 Geschäftsbedingungen für Bankettveranstaltungen/Festlichkeiten

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

Das Hotel ist berechtigt, folgende Stornosätze zu berechnen:
Wird die verbindlich bestellte Veranstaltung ab Bestelltag bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert, so gelten folgender pauschaler Stornosätze:
Zwischen 30-50 bestellten Personen pauschal Euro 200,00
Zwischen 51-80 bestellten Personen pauschal Euro 400,00
Zwischen 81 und mehr Personen pauschal Euro 600,00
Wird die Veranstaltung 60 Tage (oder später) vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird vom Speisenumsatz der folgende Stornosatz berechnet:
60 Tage bis 45 Tage: 35%
44 Tage bis 31 Tage 50%
Diese Stornosätze gelten für jede bestellte Personenzahl ab 10 Personen.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Menüpreis x bestellter Personenzahl.
War noch kein Menü vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gänge Menü des jeweils gültigen Menüangebotes zugrunde gelegt.

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der schriftliche Eingang der Stornierungen.
Änderungen oder Ergänzungen
Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Damit ihre Feier nach ihren Wünschen abläuft bedürfen Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung unserer Rechnung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzüge fällig. Für Festlichkeiten werden keine Kreditkarten akzeptiert.
Das Hotel kann eine Vorauszahlung der vereinbarten Leistung verlangen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die bestellten Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  1. Besondere Bestimmungen bei Catering
    8.1 Das Hotel Waldkrug bietet Catering an.
    8.2 Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Liefertermin möglich.
    8.3 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum des Hotel Waldkrug.

    Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

    8.5 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder dem Hotel Waldkrug von ihren Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich das Hotel Waldkrug geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor.
  2. Rücktrittsrecht des Hotel Waldkrug
    Das Hotel Waldkrug ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn
    a) Höhere Gewalt oder andere von dem Hotel Waldkrug nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
    b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Waldkrug nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht von dem Hotel Waldkrug zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. dem Hotel Waldkrug bekannt geworden ist.

 

12. Keine Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
13.2 Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Hotel Waldkrug in Paderborn.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel Waldkrug – Familie Strunz GmbH & Co. KG (Stand 2023)

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